Service für Versicherungen

Die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens können Sie

vornehmen. Die Beauftragung erfolgt am unkompliziertesten, solange der Kunde sich noch bei Ihnen im Büro befindet. In aller Regel kann bei diesem Telefonat sofort der Besichtigungstermin vereinbart werden (sofern sich das Fahrzeug noch beim Kunden befindet). Sollte das Fahrzeug bereits in eine Werkstätte verbracht worden sein, so können weitergehende Details wie z.B. der Aufenthaltsort des Fahrzeugscheins etc. abgeklärt werden. Zudem bietet sich so am einfachsten die Möglichkeit, evtl. bestehende zusätzliche Informationen über das Fahrzeug wie z.B. durchgeführte werterhöhende oder werterhaltende Reparaturen, beseitigte oder unbeseitigte Vorschäden etc. mitzuteilen.

Sofern die Rechnungsstellung an Ihre Gesellschaft erfolgt und eine besondere Großkundengebühr vereinbart ist, brauchen Sie hierauf nicht hinzuweisen. Die vereinbarte Gebührentabelle kommt automatisch zum Ansatz. Sollte jedoch die Rechnungsstellung ausnahmsweise an jemand anderen erfolgen, bitten wir um kurzen Hinweis über die Gebührenvereinbarung. Dies gilt auch analog für die Versendeform. Sollte hier eine bestimmte Modalität generell vereinbart sein, benötigen wir keinen Hinweis, lediglich bei Abweichungen hiervon bitten wir um Ihre Mitteilung.

Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Faxservice zur Verfügung, über den Sie nach der Besichtigung des Fahrzeuges und Erstellung der Kalkulation umgehend über das Ergebnis vorab informiert werden, was in manchen Fällen erheblich zur Beschleunigung der Abrechnung des Versicherungsfalles beitragen kann. Sollte sich am Ergebnis des Gutachtens zwischen Faxversand und endgültiger Erstellung des Gutachtens noch etwas ändern, werden Sie auch hierüber umgehend per Fax informiert.