Wertgutachten

Firmenfahrzeug

Durch die immer restriktiver werdende Steuerpolitik des Staates stellt sich vermehrt das Problem der richtigen Bewertung von Firmenfahrzeugen bei Verkauf oder Herausnahme des Fahrzeuges aus dem Firmenvermögen. Wir bieten Ihnen zu günstigen Konditionen die Erstellung von Schätzurkunden an, die Ihnen bei einer späteren Betriebsprüfung weitgehend Diskussionen über den Wert des aus dem Geschäftsvermögen genommenen Fahrzeuges ersparen, da Sie sich in diesem Fall voll und ganz auf die erstellte Schätzurkunde berufen können. Sofern die Finanzverwaltung in solchen Fällen noch Zweifel an den ermittelnden Werten hat, so ist das nicht mehr Ihr Problem, da Sie sich nach einschlägiger Rechtsprechung auf das Ergebnis der Schätzurkunden verlassen können.

Sollten Sie Mitarbeiter einer Firma sein und Ihr Firmenfahrzeug übernehmen wollen, bieten wir für Sie den gleichen Service an. Sollten die Kosten für das Wertgutachten hierbei auf Sie zurückfallen, können Sie diese beim Einkommensteuer- oder Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend machen.

Fahrzeugkauf

Oftmals kommt es vor, dass Sie mit einem Autohaus, bei dem Sie ein Fahrzeug erwerben wollen, wohl über den Kauf des Neufahrzeuges einig werden, nicht jedoch über den Betrag, den Ihnen das Autohaus für Ihr gebrauchtes Fahrzeug bezahlen will, da es vorkommt, dass das Autohaus auch über den Wiederverkauf Ihres Gebrauchten noch zusätzlich etwas verdienen will. Unser kostenloser Service gibt Ihnen hier telefonisch Auskunft über den Wert, den Sie für Ihr gebrauchtes Fahrzeug erzielen sollten. Sollte sich das Autohaus weiterhin hartnäckig sträuben, hilft oftmals eine Schätzurkunde, die wir für Sie zu günstigen Konditionen erstellen. Eine Schätzurkunde bewirkt manchmal wahre Wunder bei der Entscheidungsfindung des Verkäufers.

Leasingfahrzeug

Sie haben ein Fahrzeug geleast und wollen es jetzt nach Ablauf der Leasingdauer an das Leasingunternehmen zurückgeben. Das Leasingunternehmen ist jedoch der Ansicht, dass sich das von Ihnen genutzte Fahrzeug in einem katastrophalen Zustand befindet und kreidet hierbei evtl. Gebrauchsspuren, Unfallspuren oder ähnliches sehr wertmindernd an. In aller Regel erzielen Sie mit der Leasingfirma eine Einigung, wenn Sie mit Ihnen vereinbaren, eine Schätzurkunde eines vereidigten Sachverständigen erstellen zu lassen. Normalerweise ist hierdurch dann beiden Seiten gedient: Der von dem Leasingunternehmen vorgeschlagene Abzug auf Grund der am Fahrzeug vorhandenen Beschädigungen erweist sich hierdurch oft als überhöht, so dass der dann veranschlagte Restwert doch günstiger ausfällt als vorab befürchtet. Zudem kann mit der Leasingfirma von vornherein vereinbart werden, dass die zu erstellende Schätzurkunde für beide Seiten bindend wird, so dass spätere Streitereien von vorneherein ausgeschlossen sind.

Liebhaberfahrzeuge, Oldtimer

Die vorgenannten Schätzurkunden dienen in aller Regel zur Wertermittlung bei handelsüblichen und am Markt befindlichen Fahrzeugen. Für Fahrzeuge, die nicht unter diese Kategorie fallen, bieten wir über die Schätzurkunde hinausgehend den sogenannten Fahrzeugpass an. Es handelt sich hierbei um eine sehr detaillierte Aufstellung über die gesamten Fahrzeugdaten, sofern erforderlich über die Geschichte des Fahrzeuges, sowie eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme zum Zustand des Fahrzeuges und zu evtl. durchgeführten Restaurations- oder Instandsetzungsarbeiten. Sollten Sie über ein ursprünglich serienmäßig hergestelltes Fahrzeug verfügen, dass durch Anbau oder Umbau fremder Teile in wesentlichen Belangen verändert wurde, so bietet sich ebenfalls die Erstellung eines Fahrzeugpasses an. In dem Fahrzeugpass wird abschließend der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges angegeben. Dieser Wert dient Ihrem Versicherer zur Festlegung des zu versichernden Wertes, so dass bei einem späteren Schadenseintritt keine Streitereien über den Fahrzeugwert entstehen können. Zur Erstellung eines Fahrzeugpasses sind in jedem Einzelfall sehr detaillierte Angaben erforderlich, die zudem von Fall zu Fall stark differieren.

Sind Sie an der Erstellung eines Fahrzeugpasses interessiert, bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen (Telefon 07333-9688-0) oder uns eine E-Mail zuzusenden, da an dieser Stelle nicht pauschal auf die jeweiligen Erfordernisse eingegangen werden kann.