Vollkaskoversicherung

Unfall

"Kaum mal zehn Minuten nicht auf die Straße geschaut, schon knallts!" Na ja, ganz so wird's auch nicht immer sein, aber eine kleine Unaufmerksamkeit, das Kind schreit, die Verkehrssituation ist nicht ganz klar, und schon ist das schöne Auto hin, und man hat noch nicht mal jemanden, der einem das bezahlt, weil man ja schließlich selber der Esel war.

Oder: Sie kommen morgens an Ihr Auto, und irgendwer hat es mut- oder böswillig in einen total anderen Zustand versetzt, als Sie es am Abend vorher noch abgestellt hatten, und dieser Zustand gefällt Ihnen gar nicht. Bloß: derjenige ist natürlich weg, und zahlen wird er, auch wenn man ihn ausfindig macht, wahrscheinlich auch nichts. Aber da war doch noch was!

Kaskoversicherung

Genau: für das jetzt selbstverschuldet oder durch Unbekannte beschädigte Auto (oder sonstige Fahrzeug) hatten Sie doch irgendwann mal eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Und die ist jetzt wohl dazu da, um den eingetretenen Schaden zu begleichen.

Stimmt vom Prinzip her auch: die Kasko muss ja auch bezahlen, wenn sie schuld sind oder niemanden haben, der sonst bezahlen muss. Wenn Sie sich jedoch ihren Versicherungsvertrag durchlesen, entdecken Sie irgendwo den Abschnitt, in dem steht, dass die Versicherung leistungsfrei ist (d.h., sie muss nicht bezahlen), wenn Sie grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt haben.

Falls Sie also aus Wut über Freund/in das Auto an den Baum geknallt haben, wird nichts bezahlt. Ebenso schauen Sie in die Röhre, wenn Sie auf dem Rücksitz in der Schachtel eine neue CD rausgesucht haben, nebenher Ihr Kind stillen oder als Busfahrer gerade hinten beim Kassieren waren.

Wenn Sie dann nicht nur deswegen nach Hause gefahren sind, weil Sie zu betrunken zum Gehen waren (ab 1,1 Promille gibt's auch kein Geld mehr), können Sie guter Hoffnung sein, von Ihrer Versicherung etwas erstattet zu bekommen.

Versicherungsfall

Ihr erster Weg ist jetzt vernünftigerweise dahin, wo Sie damals die Versicherung abgeschlossen haben, also z.B. zum Versicherungsvertreter oder ins Autohaus. Sind Sie bei einer Gesellschaft versichert, die keinen Außendienst hat (i.A. Direktversicherer), finden Sie auf Ihrer Versicherungskarte oder im Versicherungsvertrag sicher eine Telefonnummer. Dort melden Sie erst mal den Schaden.

Laut Ihrem Versicherungsvertrag ist jetzt die Versicherung verpflichtet, Ihnen ein Angebot über die Erstattungssumme zu unterbreiten. Aus dieser Verpflichtung erwächst der Versicherung das Recht, als erstes einen Sachverständigen zu beauftragen (und ihn auch bezahlen zu dürfen), der mal eruiert, wie hoch der Schaden eigentlich so ist.

Meistens wird dies durch versicherungsangestellte Sachverständige erledigt, manchmal, bei Gesellschaften, die hohen Wert auf Kundenzufriedenheit legen, auch durch freie und/oder vereidigte Sachverständige.

Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären Sie ab, ob diese mit der Beauftragung eines vereidigten Sachverständigen einverstanden ist.

Bei vielen Versicherungen scheitert die Beauftragung eines vereidigten Sachverständigen oft an der Gebührenfrage. Wir bieten in diesen Fällen attraktive Großkundenkonditionen an.

Abwicklung

In den meisten Fällen wird nach der Erstattung des Kaskogutachtens der Fall weitgehend geklärt sein: Sie wissen, was die Versicherung bezahlen will, das Gutachten sagt Ihnen, ob Sie einen Totalschaden produziert haben oder nicht, und Sie haben sich wahrscheinlich auch schon überlegt, was Sie mit der Beule anfangen wollen.

Die Versicherung erstattet dann die ermittelten Kosten, und Sie können dann damit z.B. das Auto reparieren lassen (wobei das Geld hierfür meist nicht ganz reicht, da Sie z.B. einen Selbstbehalt tragen müssen und es teilweise sog. Abzüge neu für alt gibt).

Was aber, wenn Sie mit dem oben erwähnten Angebot nicht einverstanden sind? Auch hier gibt es eine Möglichkeit, die Sie bereits bei Vertragsabschluß mit Ihrem Versicherer geregelt haben (steht im Vertrag drin), es handelt sich um das sogenannte Sachverständigenverfahren, dem wir eine eigene Seite gewidmet haben.